Wissenswertes aus
Ihrer Hausarztpraxis

Wissenswertes aus
Ihrer Hausarztpraxis

Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung:

  1. Sie sind in unserer Praxis bekannt und müssen sich telefonisch authentifizieren.
  2. Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die keine schwere Symptomatik aufweist.
  3. Die erstmalige telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung bei derselben Erkrankung kann nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.
  4. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. Waren Sie in dem Quartal bereits mit Ihrer eGK in unserer Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls muss die Gesundheitskarte nachträglich eingelesen werden.

Bitte beachten:
Aus den vorgenannten ergibt sich kein Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung, wenn eine ausreichende Beurteilung nicht möglich ist. Dann muss eine persönliche Untersuchung erfolgen.