Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung:
- Sie sind in unserer Praxis bekannt und müssen sich telefonisch authentifizieren.
- Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die keine schwere Symptomatik aufweist.
- Die erstmalige telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung bei derselben Erkrankung kann nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.
- Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. Waren Sie in dem Quartal bereits mit Ihrer eGK in unserer Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls muss die Gesundheitskarte nachträglich eingelesen werden.
Bitte beachten:
Aus den vorgenannten ergibt sich kein Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung, wenn eine ausreichende Beurteilung nicht möglich ist. Dann muss eine persönliche Untersuchung erfolgen.