Wissenswertes zu unserer Hausarztpraxis
Nachfolgend haben wir für Sie Informationen rund um Ihren Besuch in unserer Praxis zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wissenswertes zu
unserer Hausarztpraxis
Was ist ein E-Rezept?
Das E-Rezept ist eine digitale Version des traditionellen Papierrezepts. Wir erstellen es elektronisch und übermitteln es direkt an Ihre Apotheke.
Wie funktioniert das E-Rezept?
- Wir erstellen Ihr E-Rezept und signieren es digital.
- Sie erhalten einen E-Rezept-Code, entweder als QR-Code oder als 16-stelligen Code, den wir Ihnen auf Papier aushändigen können.
- Diesen Code zeigen Sie dann in Ihrer Apotheke vor – entweder auf Ihrem Smartphone, als Ausdruck oder auf einer Chipkarte.
- Die Apotheke lädt Ihr E-Rezept herunter und händigt Ihnen die benötigten Medikamente aus.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzung hierfür ist das einmalige Einlesen Ihrer Versichertenkarte pro Quartal.
Bei Fragen zum E-Rezept oder anderen medizinischen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Termine für Laboruntersuchungen vereinbaren wir mit Ihnen.
Montag bis Freitag von 8:00 – 9:00 Uhr.
Bitte beachten:
In diesem Zeitraum findet keine Sprechstunde statt.
Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hessen (ÄBD)
Tel: 116117 (bundesweit)
Mo, Di, Do 19 bis 7 Uhr
Mi, Fr 14 bis 7 Uhr
Sa, So, Feiertage 7 bis 7 Uhr
www.bereitschaftsdienst-hessen.de
In DRINGENDEN NOTFÄLLEN
wählen Sie die Nummer des Rettungsdienstes 112
An dieser Stelle geben wir Ihnen rechtzeitig unsere Vertretungspraxis bekannt, welche sich im akuten Krankheitsfall um Ihr Anliegen kümmern wird.
Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung:
- Sie sind in unserer Praxis bekannt und müssen sich telefonisch authentifizieren.
- Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die keine schwere Symptomatik aufweist.
- Die erstmalige telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung bei derselben Erkrankung kann nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.
- Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. Waren Sie in dem Quartal bereits mit Ihrer eGK in unserer Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls muss die Gesundheitskarte nachträglich eingelesen werden.
Bitte beachten:
Aus den vorgenannten ergibt sich kein Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung, wenn eine ausreichende Beurteilung nicht möglich ist. Dann muss eine persönliche Untersuchung erfolgen.